Ein Gutschein ist laut §§ 195, 199 BGB grundsätzlich 3 Jahre lang gültig, gerechnet ab Ende des Jahres, an dem er ausgestellt wurde. Händler dürfen die Frist verkürzen, wenn dies gerechtfertigt ist.
Ein Gutschein ist laut §§ 195, 199 BGB grundsätzlich 3 Jahre lang gültig, gerechnet ab Ende des Jahres, an dem er ausgestellt wurde. Händler dürfen die Frist verkürzen, wenn dies gerechtfertigt ist.